Grafenbank

Grafenbank
Grafenbank,
 
Grafenkollegium, im Heiligen Römischen Reich (bis 1806) Bezeichnung für den Zusammenschluss der auf den Reichstagen im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsgrafen zur Wahrnehmung ihres Stimmrechts. Seit 1512 entstanden zunächst die schwäbische und die wetterauische Bank, 1641 die fränkische und 1653 die westfälische Bank. Jede dieser Grafenbanken besaß eine Kuriatstimme.

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Gra|fen|bank, die (hist.): Gesamtheit der Grafen mit Sitz u. Stimme im Reichstag des alten Deutschen Reiches (bis 1806).

Universal-Lexikon. 2012.

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